Die Ausbildungsordnung des Internationalen und Deutschen Turnerbundes sieht vor, dass sich alle lizenzierten Kampfrichter/innen nach Ablauf des Olympischen Zyklus einer Überprüfung ihrer Lizenz unterziehen müssen. Die neuen Wertungsvorschriften beinhalten Bestimmungen und Regelungen hinsichtlich der Übungszusammenstellung, Fehlerabzugstabelle sowie Technikanforderungen. Dieseanspruchsvolle Ausbildung wird alle vier Jahre vollzogen und gilt erneut für den folgenden Olympischen Zyklus. Das erworbene Bundesbrevet berechtigt die TSG-Kampfrichter/innen auf nationaler Ebene Wettkämpfe zu werten.