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Mitgliedsbeiträge

Vereinsanmeldung

bitte online durchführen:
Online-Mitgliedsantrag (bei Abteilungen Turnen ankreuzen)

 

Informationen zum Beitrag

Der Vereinsbeitrag für ein Mitglied der Turnabteilung setzt sich aus dem Vereins-Grundbeitrag des Hauptvereins der TSG 1846 TuS e.V. und einem Abteilungsbeitrag zusammen.

Eine Übersicht hierzu gibt es hier.

 


Vereins-Grundbeitrag der TSG 1846 TuS e.V.

Die Vereins-Grundbeiträge finden Sie hier.



Abteilungsbeitrag der Turnabteilung

Pro Mitglied wird ein Abteilungsbeitrag in Höhe von 25,00 EUR pro Jahr erhoben.
Familienbeitrag 50,00 EUR auf Antrag (siehe unten: Antrag auf Befreiung Abteilungsbeitrag)

Unter folgenden Voraussetzungen kann man sich vom Abteilungsbeitrag freistellen lassen:

  • keine aktive Teilnahme am Sportangebot (passive Mitgliedschaft)
  • (Sozialpassinhaber) => ersetzt durch Bildungs- und Teilhabepaket

Bitte füllen Sie für eine Abteilungsbeitragsbefreiung oder für einen Familienbeitrag folgendes Formular aus (Antrag auf Befreiung Abteilungsbeitrag) und senden Sie es an die Geschäftsstelle der TSG.

 

 

Außerdem werden bei den Sportangeboten in den folgenden Bereichen Zusatzgebühren erhoben:


GYMWELT

Für die Teilnahme an den Sportangeboten aus unserer GYMWELT gelten die jeweiligen Kursgebühren oder Zehnerkarte.

Ansprechpartner: Susann Selig

 

 

TSG-Turntalentschule

Für Mitglieder der Turntalentschule gelten folgende Zusatzbeiträge pro Monat:

Stufe Regelbeitrag Ermäßigter Beitrag
1 kostenfrei kostenfrei
2 Trainingseinheiten/Woche 12,00EUR 8,00EUR
3 und mehr Trainingseinheiten pro Woche 17,00EUR 11,00EUR

1. Die Beiträge werden monatlich zusätzlich zum Vereinsbeitrag erhoben.
2. Alle Mitglieder von Fördergruppen werden automatisch Mitglied der Turntalentschule.
3. Beitragspflichtig sind alle Turntalentschulmitglieder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Die Beiträge werden bis einschließlich dem Quartal erhoben, in dem das Mitglied sein 18. Lebensjahr vollendet.
4. Für das 1. Kind in der Turntalentschule ist der Regelbeitrag zu leisten. Für alle weiteren Kinder in der Talentschule gilt der ermäßigte Beitrag.
5. Eine Befreiung oder Ermäßigung von Beiträgen ist durch schriftlich begründeten Antrag möglich. Über diesen Antrag wird durch den Turntalentschulausschuss entschieden.
6. Talentschulmitglieder ab 16 Jahre können vom Beitrag befreit werden, wenn sie dem Verein als Übungsleiter, Übungshelfer oder Kampfrichter zur Verfügung stehen. Die Befreiung erfolgt durch die Fachwarte.
7. Die Zahlung erfolgt per Bankeinzug für 3 Monate im Voraus jeweils zum Quartalsbeginn (jeweils Anfang Januar, April, Juli und Oktober) per Bankeinzug. Bei Zahlung per Überweisung wird eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr von 5,00 EUR im Quartal erhoben.
8. Eine Kündigung der Turntalentschulmitgliedschaft ist mit einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Quartalsende möglich und muss schriftlich erfolgen.
9. Die Beiträge der Talentschule fließen in voller Höhe in die Arbeit der Talentschule.

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